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Arbeitsweg | sparen und zum Arbeitsplatz kommen

Arbeitsweg – der direkte Weg zum Job

Arbeitsweg und Steuern
Der Arbeitsweg umfasst den Weg von der Wohnung zur Arbeit. Das Steuerrecht in Deutschland versteht darunter den täglichen Weg zur regelmäßigen Arbeitsstätte. Die Art und Weise wie Sie diesen Arbeitsweg zurücklegen, ist dabei nicht entscheidend. Sie können zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Kraftfahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sein. Das Einkommensteuergesetz erlaubt immer das Geltend machen einer Entfernungspauschale für die zurückgelegten Kilometer. Alternativ dürfen Sie die tatsächlichen Ausgaben als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen. Auch differenziert der Gesetzgeber im Steuerrecht Arbeitswege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstellen, zu Dienstorten oder Arbeitsorten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Alle diese Fahrten können mit verschiedenen hohen Kilometerpauschalen in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Ein weiteres Kriterium zur unterschiedlichen Betrachtung kann die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit sein oder wie lange Sie an ein und derselben Arbeitsstätte tätig sind. Nach über drei Monaten wird beispielsweise die wechselnde Arbeitsstätte bei der Einsatzwechseltätgkeit zur regelmäßigen. Die Entfernung zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte setzt das Finanzamt über diesen Zeitraum hinaus mit einer verringerten Kilometerpauschale an. Zusätzlich wird Ihnen der Fiskus den Mehraufwand für die Verpflegung streichen.

Gerichte müssen entscheiden
Begriffe wie zumutbarer Arbeitsweg, kürzester Weg zur Arbeit, Wegeunfall oder Wegeunterbrechung finden Sie im Sozialrecht, im Steuerrecht und im Arbeitsrecht wieder. Bei einer potenziellen Arbeitsaufnahme heißt es, dass eine Stunde Fahrtweg zur Arbeit für Sie zumutbar sei. Das Finanzamt berücksichtigt 30 Cent für den einfachen Entfernungskilomete zum Arbeitsplatz als Werbungskosten. Allerdings will es dazu die kürzeste Entfernung von Ihnen wissen und nicht die schnellste. Eine Verkürzung des Arbeitsweges um eine Stunde durch einen Umzug, bringt Ihnen eine steuerliche Entlastung. Nur Sie müssen dies Alles beweisen. Sie fahren auf einem Umweg von der Arbeit nach Hause und haben dabei einen Unfall. Die Unfallversicherung wird Ihnen keine Leistungen gewähren wollen. Die Arbeitgeber schließen die Versicherung des Arbeitsweges über ihre Berufsgenossenschaft aus. Sie sind der Meinung, dass wäre Privatsache ihrer Angestellten. Bauarbeiter wünschen, den Weg zur weit entfernten Baustelle als Arbeitszeit bezahlt zu bekommen. Die Unternehmer sind anderer Auffassung. So gibt es immer wieder Streitpunkte im Zusammenhang mit dem Arbeitsweg. Oft können nur die Gerichte über die gegensätzlichen Interpretationen Recht sprechen.

Und es wurde Entschieden
Die umstrittene Regelung der Pendlerpauschale wurde jetzt höchstrichterlich gekippt.